Mitglied werden
Mitglied des vipp kann werden, wer in den Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug wohnt oder arbeitet. In begründeten Fällen können auch Personen aus anderen Regionen aufgenommen werden. Der Präsident/die Präsidentin resp. eine Person des Co-Präsidiums prüft die Gesuche und beschliesst über die Aufnahme. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine vipp-Mitgliedschaft entscheiden!
Der vipp ist ein Gliedverband der FSP. Mitglieder der FSP müssen zusätzlich Mitglied in mindestens einem der Gliedverbände sein. Der folgende Link leitet Sie zum Formular der digitalen Mitgliederanmeldung der FSP:
Online Anmeldung ⇒ https://www.psychologie.ch/de/become-member-form
Das System wird Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Beitritt begleiten. Sie werden ein oder mehrere Dokumente im PDF-Format hochladen müssen. Ihr Antrag wird vom vipp sowie von der FSP geprüft.
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden: sekretariat(at)vipp.ch
Sie sind bereits Mitglied der FSP, erfüllen demnach den FSP-Standard und möchten Mitglied beim vipp werden?
Dann senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular und die erforderlichen Dokumente (Master Abschlussdiplom in Psychologie, bei ausländischen Diplomen mit Anerkennung der PsyKo und falls erworben das Weiterbildungsdiplom in Psychotherapie) an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch.
⇒ Anmeldeformular ordentliche vipp-Mitgliedschaft
Wenn Sie eine ausserordentliche Mitgliedschaft beim vipp beantragen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular mit allen erforderlichen Dokumenten (Abschlussdiplome) an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch
⇒ Anmeldeformular ausserordentliche vipp-Mitgliedschaft
Föderation der Schweizer Psycholog:innen FSP: CHF 530.00
Der vipp kennt gemäss Statuten drei Mitgliederkategorien:
Ordentliches Mitglied des vipp kann nur werden, wer dem FSP-Standard (Lizenziat/Master oder Diplom in Psycholgoie an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule oder äquivalenter Abschluss) entspricht und FSP-Mitglied ist.
Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 3, Absatz 2a)
Ausserordentliches Mitglied des vipp kann werden:
Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 3, Absatz 2b)
Die Mitgliederversammlung kann Persönlichkeiten, die um die Psychologie und den Verband besondere Verdienste erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig. Sie behalten ansonsten ihre Rechte und Pflichten.
Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 5, Absatz 1 und 2)
Das Merkblatt 'Bestimmungen zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen vipp' bietet Ihnen einen Überblick der Möglichkeiten, u.a. für Rentner:innen oder Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit sistieren möchten.
⇒ Bestimmungen zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen vipp
⇒ Reglement zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen FSP
Der Austritt aus dem vipp ist auf Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich (Art. 7, Abs. 2 der Statuten der FSP). Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Austritt sind zu erfüllen.
Daniela Meier
Spitalstrasse 25
6004 Luzern
Telefon 041 511 25 52
Sekretariatszeiten
Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Die Fotos der Veranstaltungen sind im Mitgliederbereich gespeichert.
zum Weiterbildungsprogramm 2025
Sie möchten Mitglied beim vipp werden? ⇒ Hier finden Sie alle Informationen.
vipp - verband der innerschweizer psychologinnen und psychologen | Impressum | Gestaltung: b&s creations, rothenburg | Login