Mitgliedschaft

 

Mitglied werden

Mitglied des vipp kann werden, wer in den Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug wohnt oder arbeitet. In begründeten Fällen können auch Personen aus anderen Regionen aufgenommen werden. Der Präsident/die Präsidentin resp. eine Person des Co-Präsidiums prüft die Gesuche und beschliesst über die Aufnahme. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine vipp-Mitgliedschaft entscheiden!

 

Vorteile der Mitgliedschaft
  • Regelmässige Weiterbildungsveranstaltungen
  • Informationen zu berufspolitischen und fachlichen Entwicklungen
  • Gesellige Anlässe zur Förderung der beruflichen Vernetzung
  • Vertretung der Mitgliederinteressen in der FSP
  • Zugang zur Sektion Schulpsychologie des Kantons Luzern

     


Antrag ordentliche Mitgliedschaften vipp und FSP

Der vipp ist ein Gliedverband der FSP. Mitglieder der FSP müssen zusätzlich Mitglied in mindestens einem der Gliedverbände sein. Der folgende Link leitet Sie zum Formular der digitalen Mitgliederanmeldung der FSP: 

Online Anmeldung https://www.psychologie.ch/de/become-member-form

Das System wird Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Beitritt begleiten. Sie werden ein oder mehrere Dokumente im PDF-Format hochladen müssen. Ihr Antrag wird vom vipp sowie von der FSP geprüft.

Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden: sekretariat(at)vipp.ch


Wechsel Gliedverband | Antrag ordentliche Mitgliedschaft vipp

Sie sind bereits Mitglied der FSP, erfüllen demnach den FSP-Standard und möchten Mitglied beim vipp werden?

Dann senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular und die erforderlichen Dokumente (Master Abschlussdiplom in Psychologie, bei ausländischen Diplomen mit Anerkennung der PsyKo und falls erworben das Weiterbildungsdiplom in Psychotherapie) an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch.

⇒ Anmeldeformular ordentliche vipp-Mitgliedschaft


Antrag ausserordentliche Mitgliedschaft vipp

Wenn Sie eine ausserordentliche Mitgliedschaft beim vipp beantragen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular mit allen erforderlichen Dokumenten (Abschlussdiplome) an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch

⇒ Anmeldeformular ausserordentliche vipp-Mitgliedschaft


Mitgliederbeitrag pro Jahr
Verband der Innerschweizer Psycholog:innen vipp:
Ordentliche Mitgliedschaft CHF 80.00, ausserordentliche Mitgliedschaft CHF 60.00

Föderation der Schweizer Psycholog:innen FSP: CHF 530.00


Mitgliederkategorien vipp

Der vipp kennt gemäss Statuten drei Mitgliederkategorien:

Ordentliches Mitglied

Ordentliches Mitglied des vipp kann nur werden, wer dem FSP-Standard (Lizenziat/Master oder Diplom in Psycholgoie an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule oder äquivalenter Abschluss) entspricht und FSP-Mitglied ist.

Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 3, Absatz 2a)


Ausserordentliches Mitglied

Ausserordentliches Mitglied des vipp kann werden:

  • wer dem FSP Standard entspricht, jedoch kein FSP-Mitglied ist
  • wer dem FSP-Standard nicht entspricht, aber einen Bachelor-Abschluss in Psychologie oder einen Universitätsabschluss mit Psychologie im Nebenfach nachweisen kann.

Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 3, Absatz 2b)


 

Ehrenmitglied

Die Mitgliederversammlung kann Persönlichkeiten, die um die Psychologie und den Verband besondere Verdienste erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. 

Ehrenmitglieder sind nicht beitragspflichtig. Sie behalten ansonsten ihre Rechte und Pflichten.

Siehe vipp-Statuten (Abschnitt II. Mitgliedschaft, Artikel 5, Absatz 1 und 2)


 

Weitere Informationen
⇒ Statuten vipp

⇒ vipp Portrait


Bestimmungen zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen für Rentner:innen oder bei Sistierung der Mitgliedschaft

Das Merkblatt 'Bestimmungen zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen vipp' bietet Ihnen einen Überblick der Möglichkeiten, u.a. für Rentner:innen oder Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeit sistieren möchten.

⇒ Bestimmungen zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen vipp

⇒ Reglement zur Reduktion von Mitgliederbeiträgen FSP


Austrittsregelung

Der Austritt aus dem vipp ist auf Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich (Art. 7, Abs. 2 der Statuten der FSP). Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Austritt sind zu erfüllen.


 

 

vipp-Sekretariat

Daniela Meier
Spitalstrasse 25
6004 Luzern

sekretariat(at)vipp.ch

Telefon 041 511 25 52

Sekretariatszeiten
Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

Sekretariat geschlossen:
21. Juli bis 10. August 2025

Veranstaltungen

Die Fotos der Veranstaltungen sind im Mitgliederbereich gespeichert.


vipp-Weiterbildungen

zum Weiterbildungsprogramm 2025


Newsletter Schulpsychologie Luzern

Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied beim vipp werden? ⇒ Hier finden Sie alle Informationen.


Suche nach Psycholog:innen
(Weiterleitung auf die Website der FSP)

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sekretariat(at)vipp.ch

 

 

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