Mitglied werden
Mitglied des vipp kann werden, wer in den Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug wohnt oder arbeitet. In begründeten Fällen können auch Personen aus anderen Regionen aufgenommen werden. Der Präsident/die Präsidentin resp. eine Person des Co-Präsidiums prüft die Gesuche. Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine vipp-Mitgliedschaft entscheiden!
Der vipp ist ein Gliedverband der FSP. Mitglieder der FSP müssen zusätzlich Mitglied in mindestens einem der Gliedverbände sein. Der folgende Link leitet Sie zum Formular der neuen, digitalen Mitgliederanmeldung:
Online Anmeldung ⇒ https://www.psychologie.ch/de/become-member-form
Das System wird Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrem Beitritt begleiten. Sie haben die Möglichkeit, das Ausfüllen des Formulars zu unterbrechen und später zu beenden. Sie werden ein oder mehrere Dokumente im PDF-Format hochladen müssen. Ihr Antrag wird vom vipp sowie von der FSP geprüft.
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden: sekretariat(at)vipp.ch
Sie sind bereits FSP Mitglied, erfüllen demnach den FSP Standard und möchten Mitglied beim vipp werden? Dann senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch
Wenn Sie eine ausserordentliche Mitgliedschaft beim vipp beantragen möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte vipp-Anmeldeformular an unser Sekretariat: sekretariat(at)vipp.ch
Verband der Innerschweizer Psycholog:innen vipp: CHF 80.00 Föderation der Schweizer Psycholog:innen FSP: CHF 470.00, ab 2025 CHF 530.00
Der vipp kennt gemäss Statuten vier Mitgliederkategorien:
wer dem FSP-Standard (Lizentiat/Master oder Diplom in Psychologie an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule oder äquivalenter Abschluss) entspricht. Wenn Sie ordentliches Mitglied des vipp werden möchten, müssen Sie auch gleichzeitig der FSP beitreten.
des vipp kann werden:
oder
des vipp kann auf Gesuch hin werden, wer kumulativ folgende Punkte erfüllt:
⇒ Merkblatt Pension: Ich werde pensioniert. Welche Möglichkeiten habe ich beim vipp?
Der Austritt aus dem vipp ist auf Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich (Art. 7, Abs. 2 der Statuten des FSP). Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Austritt sind zu erfüllen.
Daniela Meier
Spitalstrasse 25
6004 Luzern
Telefon 041 511 25 52
Sekretariatszeiten
Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Das Sekretariat bleibt am
Fr, 17.01.2025 geschlossen.
Die Fotos der Veranstaltungen sind im Mitgliederbereich gespeichert.
zum Weiterbildungsprogramm 2025
Sie möchten Mitglied beim vipp werden? ⇒ Hier finden Sie alle Informationen.
(Weiterleitung auf die Website der FSP)
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