Mitgliedschaft

Mitglied werden

Mitglied des vipp kann werden, wer in den Innerschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug wohnt oder arbeitet. In begründeten Fällen können auch Personen aus anderen Regionen aufgenommen werden. Der Präsident/die Präsidentin resp. eine Person des Co-Präsidiums prüft die Gesuche.

Vorteile der Mitgliedschaft
  • Regelmässige Weiterbildungsveranstaltungen
  • Informationen zu berufspolitischen und fachlichen Entwicklungen
  • Gesellige Anlässe zur Förderung der beruflichen Vernetzung
  • Vertretung der Mitgliederinteressen in der FSP
  • Zugang zur Sektion Schulpsychologie des Kantons Luzern
Antrag Mitgliedschaften vipp und FSP

Der vipp ist ein Gliedverband der FSP. Die Mitgliedschaftsanträge werden bei den Gliedverbänden eingereicht. Diese prüfen das Gesuch und leiten es an die FSP weiter.

Daher senden Sie bitte beide Anmeldeformulare (vipp und FSP) zusammen mit einer Kopie Ihres Universitäts- (Master) bzw. Fachhochschulabschlusses an:

Sekretariat vipp, Daniela Meier, Spitalstrasse 25, 6004 Luzern oder per E-Mail an sekretariat(at)vipp.ch.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft beim vipp entscheiden!

 vipp Anmeldeformular

 FSP Anmeldeformular

 Merkblatt FSP Antrag

 Statuten vipp

 vipp Portrait


Mitgliedschaft

Der vipp kennt gemäss Statuten vier Mitgliederkategorien:

Ordentliches Mitglied

wer dem FSP-Standard (Lizentiat/ Master oder Diplom in Psychologie an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule oder äquivalenter Abschluss) entspricht. Wenn Sie ordentliches Mitglied des vipp werden möchten, müssen Sie auch gleichzeitig der FSP beitreten.

Aufnahmegesuch

Aufnahmegesuche sind beim Präsidium schriftlich einzureichen. Der Vorstand prüft die Gesuche und beschliesst über die Aufnahme. Diese Beschlüsse werden allen Mitgliedern bekannt gegeben. Die Mitglieder können innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntmachung Einspruch erheben. In solchen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung über die Aufnahme.

Das Aufnahmeprozedere dauert ca. 1-2 Monate. Die Mitgliedschaft tritt durch schriftliche Benachrichtigung der KandidatInnen in Kraft.


Ausserordentliches Mitglied

des vipp kann werden:

  • wer dem FSP-Standard nicht entspricht, aber einen Universitätsabschluss mit Psychologie im Nebenfach nachweisen kann

oder

  • wer das 62. Altersjahr vollendet und die berufliche Tätigkeit aufgegeben hat. In diesem Fall ist die Mitgliedschaft bei der FSP nicht mehr zwingend.

Freimitglied

des vipp kann auf Gesuch hin werden, wer kumulativ folgende Punkte erfüllt:

  • Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  • Vollendung des 62. Altersjahres
  • vipp-Mitgliedschaft seit mindestens 15 Jahren

Ehrenmitglied


Mitgliederbeitrag

Verband der Innerschweizer Psychologinnen und Psychologen vipp: CHF 80.00
Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP: CHF 470.00


Ich werde pensioniert. Welche Möglichkeiten habe ich beim vipp?


Austrittsregelung

Der Austritt aus dem vipp ist auf Ende des Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich (Art. 7, Abs. 2 der Statuten des FSP). Die finanziellen Verpflichtungen bis zum Austritt sind zu erfüllen.

vipp-Sekretariat

Daniela Meier
Spitalstrasse 25
6004 Luzern

sekretariat(at)vipp.ch

Telefon 041 511 25 52

Sekretariatszeiten
Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr


Veranstaltungen

Die Fotos der Veranstaltungen sind im Mitgliederbereich gespeichert.


vipp-Weiterbildungen

zum Weiterbildungsprogramm 2024


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Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied beim vipp werden? Hier erhalten Sie nähere Angaben.


Suche nach Psycholog/innen

(Weiterleitung auf die Website der FSP)


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sekretariat(at)vipp.ch

 

 

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